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Frankfurt, Hausenerweg 120: Die seltsame Liebe der SPD zu Baulöwe Zeki Anter

Ein seltsamer Vorgang zwischen dem Frankfurter Baulöwen Zeki Anter und dem Dezernat für Planung wirft Fragen auf.

Zum Beispiel diese: Warum darf → Zeki Anter mitten in einem Gewerbegebiet ein Studentenwohnheim zu Luxuspreisen betreiben?

2019 wurde das Gebäude (ehemaliger Sitz des Max-Planck-Instituts) für Studenten und Geflüchtete aufgepäppelt. Doch jetzt kassiert Zeki Anters Firma Solidare dort unerhörte Mitepreise: 940 Euro warm soll es kosten, wenn man in eines der kleinen Appartements (ca. 23 Quadratmeter groß) einziehen will.

Man sei allerdings bereit runterzugehen. Auf 790 Euro, sagt einer, der für die Vermietung zuständig ist. Außerdem gibt es noch kleinere Appartments mit 13,5 Quadratmeter Fläche. Die kosten dann 590 Euro.

In keinem der 8 besichtigten Appartments lockt so etwas wie Luxus. Dennoch scheint es Mieter zu geben. 55 Einheiten waren im November vermietet, lautet die Auskunft. Wohl hauptsächlich an Bewohner aus Russland, Indien und dem restlichen Asien, wenn man sich die Namen auf den Briefkästen anschaut.

Die ungewöhnliche Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes machte eine Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt (ohne Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung) möglich – obwohl die Liegenschaft mitten in einem Gewerbegebiet liegt, wo Wohnen eigentlich nicht möglich ist.

Das Studenten- und Flüchtlingsheim am Hausener Weg 120 liegt mitten in einem Gewerbegebiet.

Das ist ein merkwürdiger Vorgang. Das Gelände um die Liegenschaft am Hausener Weg 120 ist ein kleines Industriequartier inmitten von Wohngebieten. Das Haus hat zwei Eingänge, einen für Studenten und einen für die Geflüchteten. Sie liegen auf den entgegengesetzten Seiten Nord und Süd. Im zuständigen Dezernat IV für Planen und Wohnen heißt es ausdrücklich, der „integrative Ansatz des Projekts“ rechtfertige die Ausnahmeregelung.

In einem Artikel der → Frankfurter Neuen Presse aus dem Herbst 2018 steht: Geflüchtete und Studenten sollten sich begegnen. Zitat aus dem Beitrag: „Das ist in Frankfurt ein neuartiges Konzept“, sagte Katrin Wenzel von der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement. Dieses habe sich bei einem Pilotprojekt in München seit einiger Zeit bewährt. „Das Zusammenleben von Flüchtlingen und Studenten fördert die Integration“, so Wenzel weiter.

Von einem „Zusammenleben“ an der Adresse Hausener Weg 120 kann jedoch keine Rede sein. Das sieht jeder, der bereit ist, genauer hinzuschauen.

„Für die Nutzer/innen des Flüchtlingsheims und des Studentenheims sind Begegnungsflächen geschaffen worden. Im Flüchtlingsheim gibt es einen großen Begegnungsraum, beide Nutzungen sind durch eine interne Verbindungstür miteinander verbunden. Um das Gebäude befinden sich Gemeinschaftsgärten“ sagt das Dezernat IV.

Stimmt das wirklich?

Der Augenschein zeigt: Im Keller gibt es einen großen Gemeinschaftsraum, der mit Tischen und Stühlen nüchtern eingerichtet ist. Da die beiden Gebäudeteile (Studentenheim und Flüchtlingsheim) über einen gemeinsamen Keller verbunden sind, können alle Bewohner diesen Gemeinschaftsraum betreten, wovon hauptsächlich die Kinder der Geflüchteten Gebrauch machen. Kein Erwachsener weit und breit. Weder Student noch Geflüchteter. Fazit: Das ist keine Begegnungsstätte, sondern einfach nur ein Kellerraum, der von beiden Seiten zugänglich ist.

Dienen die Geflüchteten nur als Vorwand, um Immobilien-Unternehmer Zeki Anter die Bewirtschaftung von Wohnraum zu beschaffen, wo dies von Gesetzes wegen gar nicht vorgesehen ist?

Nein, schreibt der Sprecher des Dezernats für Planung: „Über den Bauantrag hinaus hat die Bauaufsicht mit dem Eigentümer keine Absprachen getroffen.“

Was ist eigentlich die gesetzliche Grundlage für das ungewöhnliche Handeln des Dezernats zugunsten von Zeki Anters Solidare-Gruppe? Die Stadt Frankfurt beruft sich auf die Möglichkeit der Befreiung nach → § 31 Abs. 2 BauGB für das Bauvorhaben und die Umwidmung zum Studentenheim.

Die Rechtslage an der Schnittstelle zwischen Asyl- und Baurecht ist heikel und wird von Juristen → ausführlich durchgekaut.

Ein erfahrener Immobilienanwalt kommentiert den Fall Hausener Weg so: „Diese Ausnahmeregelung zählt nur für Flüchtlingswohnen. Die Verbindung mit studentischem Wohnen ist weit hergeholt.“

Auch ein Gutachten, das Zeki Anter persönlich in Auftrag gab, um die Möglichkeiten des Bauprojektes auszuloten, kam hinsichtlich der Rechtmässigkeit der Baugenehmigung zu einem negativen Ergebnis.

Trotzdem erhielt der engagierte Aramäer Zeki Anter die Genehmigung zum lukrativen Betrieb seines Studentenheims aus dem Dezernat von Mike Josef (SPD), der seit Sommer 2017 Planungs-Stadtrat von Frankfurt ist und als Sohn einer aramäischen Familie in Kameshly/ Syrien geboren wurde.

Beide Männer – Zeki und Mike (siehe Illustration oben, auf der rechten Seite steht Anter) – wuchsen nur einen Steinwurf voneinander entfernt auf. Zeki auf der türkischen Seite, Mike auf der syrischen. Sie kamen als Kinder nach Deutschland.

Nachdem Anter zu Geld gekommen war, gründete er die Aramean Charitable Foundation-Stiftung und unterstützt als Geldgeber seine Landsleute in der Diaspora. Gibt es ein persönliches Nahverhältnis zischen Zeki Anter und Mike Josef?

Nein, schreibt wieder der Sprecher. Und fügt hinzu, dass die Baugenehmigung rund einen Monat vor Dienstbeginn von Stadtrat Josef als Planungsdezernent erteilt wurde. Außerdem sei Anters Aramean Charitable Foundation-Stiftung Stadtrat Josef bis zur Anfrage von Baustellenrazzia.de gar nicht bekannt gewesen.

Übrigens: Das den Umbau am Hausener Weg 120 finanzierende Geldinstitut ist die anthroposophisch geprägte → Triodos Bank aus Holland, die das Geld ihrer Kunden vornehmlich in nachhaltige Projekte mit sozialem, ökologischen oder kulturellen Mehrwert steckt. Hoffentlich hat man sich dort nicht vertan.

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